(von Hautarzt Dr. Gerd Kautz)
Tattoo-Entfernungen dürfen seit 2021 nur noch von Ärzten mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden. Wie es zu dieser neuen Strahlenschutzverordnung kam und was für Auswirkungen das für Sie als Patient hat, erfahren Sie hier:
Was steckt hinter der neuen Verordnung?
Ende 2020 trat die von dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) lange geforderte Strahlenschutzverordnung in Kraft.
Seit dem 31. Dezember 2020 dürfen nur noch von Ärzten mit entsprechender Weiterbildung Tätowierungen mittels Laser kosmetisch entfernt werden.
Dies dient dem Schutz vor schädlicher Wirkung nichtionisierender Strahlung für Menschen.
Wer kann ab 2021 noch Tattoo-Entfernungen durchführen?
Neben Dermatologen sind sämtliche approbierten Ärzte berechtigt, sofern sie über die entsprechende Weiter- oder Fortbildung verfügen. Diese muss nachgewiesen werden.
Heilpraktiker bleiben ab 2021 somit ausgeschlossen
Sorge um längere Wartezeiten für Termine.
Sind die Sorgen um längere Wartezeiten bei Terminen für Tattoo-Entfernungen berechtigt?
Tatsächlich ist in der Regel mit keinen höheren Wartezeiten zu rechnen. Zwar gibt es nur wenige hundert Laserkliniken/-zentren, die die Entfernung von Tätowierungen vornehmen können, diese haben aber die ausreichenden Kapazitäten, um einen Terminstau zu vermeiden.
„Wir bewegen uns hier im privatärztlichen Bereich. Hier warten Patienten in der Regel keine drei Wochen auf solch einen Termin. Wir Dermatologen schaffen die Versorgung locker“ (Dr. Gerd Kautz)
Jetzt Termin vereinbaren – wir beraten Sie gern!
Titelfoto (c) Sinitta Leunen via Pexels