Berufserkrankungen

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind. Dies sind derzeit 77 Positionen.

Ursache dafür können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein. Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht. Nicht jede Erkrankung kann aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.

Ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dies sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen.

Wenn Versicherte an einer Berufskrankheit leiden, haben sie Anspruch auf umfassende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wird eine Krankheit nicht als Berufskrankheit anerkannt, werden die notwendigen medizinischen Leistungen von der Krankenversicherung erbracht. Der Unfallversicherungsträger informiert die Krankenkasse über die Ablehnung. In bestimmten Fällen kann eine Rente wegen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht kommen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales