Mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland tragen ein oder mehrere Tattoos, etwas 10 % davon möchten ihre Tätowierung entfernen lassen. In Deutschland dürfen nur noch approbierte Ärzte per Laser Tätowierungen oder Permanent-Make-Up entfernen. Die entsprechende Verordnung wurde im Dezember 2018 von der Bundesregierung beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Lasergeräte, die u. a. zur Entfernung von Tatowierungen verwendet werden, konnten bisher auch von Kosmetikern und von weiteren Personen gewerblich eingesetzt werden.
Die Änderung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts trat am 31.12.2018 in Kraft, die vollständigen Umsetzung ist bis 01.01.2021 vorgesehen. Artikel 4, Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen regelt u. a. Anwendungsbereiche, Anforderungen und Fachkunde approbierter Ärzte. Die dermatologischen Fachverbände begrüßen, dass mit der neuen Verordnung, die seit Jahren beanstandete Regelungslücke geschlossen wurde.
Bei der Entfernung von Tätowierungen stehen Laser wegen ihrer relativ guten Ergebnisse, ihrer guten Verträglichkeit und ihres hohen Entwicklungsstandes im Vordergrund.
Tätowierungen sind Lifestyle und Körperkult. Ob klein und versteckt oder offensichtlich und groß: Etwa jeder zehnte Deutsche trägt heute ein Tattoo. Während sich viele Menschen auch weiterhin tätowieren lassen, möchten anderen ihre Tattoos entfernen lassen. Lasern ist eine der gängigsten Therapiemethoden, um ein Tattoo wieder los zu werden. Es entstehen kaum Schmerzen und Narben und das Tattoo kann komplett entfernt werden. Die in der Haut befindlichen Farbpigmente werden mit dem Laser erwärmt, zersprengt und dann über die Lymphe abtransportiert.
Das Verfahren kann ohne Betäubung durchgeführt werden. Je nach Beschaffenheit des Tattoos sind mehrere Behandlungssitzungen erforderlich, um eine vollständige Entfernung zu erzielen.